Österreichische Zeitschrift für Volkskunde
Band LI/ 100, Wien 1997, 355–375
Mitteilungen
Eine Handschrift mit magischen Formeln aus der Zeit um 1820
Hiltraud Ast
Von einem Besucher des Waldbauernmuseums Gutenstein erhielt die Verfas-serin auf beschränkte Zeit eine Handschrift geliehen, welche aus Furth ander Triesting stammt und für die volkskundliche Forschung einige bemer-kenswerte Aufzeichnungen enthält.
Das Heft miẞt 19 cm x 11,5 cm und umfaßt 91 unfolierte Blätter. Da jederBogen aus acht Blatt besteht, dürften fünf Blätter fehlen, sodaß ursprünglich12 x 8= 96 Blatt vorhanden waren. Auch der Umschlag ist abhandengekommen. Es ist wahrscheinlich, daß der Besitzer das Heft vom Militärzugewiesen erhalten hat, um das österreichische Dienstreglement kopierenzu können. Die übrig gebliebenen Seiten wurden für verschiedenartige Texteund Notizen weiterverwendet. Darunter fallen 24 magische Formeln auf.Zum Inhalt:
Seite 1 bis 41 Österreichisches Dienstreglement
Seite 42 bis 45Seite 46 bis 68Seite 69 bis 108
Seite 109 bis 113
Seite 114 bis 132
Seite 133 bis 177
Seite 178
Seite 179
Wirtschaftsnotizen aus den Jahren 1812-181824 magische Formeln, niedergeschrieben um 1820Wirtschaftsnotizen
volksmedizinische Rezepturen
blieben bis auf Gekritzel von Kinderhand freiWirtschaftsnotizen
zeigt eine Bleistiftskizze eines ,, Geistlichen Lebens-baumes"
Wirtschaftsnotizen
Seite 180 bis 182 Niederschrift des Passionsliedes ,, Um achte betrachte
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Das Dienstreglement beginnt auf Seite 1 mit der Erklärung von Begriffen involkstümlicher Sprache, etwa so: Plänklen heißt, unter beständigemSchießen zerstreut mit einzelnen feindlichen Soldaten sich herumraufen.Seite 4 bis 6 enthält eine Inhaltsangabe über das folgende Dienstreglement.Sein Text entspricht der damaligen Amtssprache.
Das Dienstreglement( ab Seite 6), ist in 36 Paragraphen gegliedert und infünf Abschnitte unterteilt. Es beginnt folgendermaßen: