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Literatur der Volkskunde
ÖZV L/ 99
HUMMEL, Roman( Hg.),„ Krone!" ,, Kurier!" Soziale Lage und recht-liche Situation der Zeitungskolporteure. Sozialwissenschaftliche Erhebungvon Roman Hummel unter Mitarbeit von Karin Augusta, Claudia Palt undPeter Weninger. Rechtswissenschaftliches Gutachten Günther Löschniggund Heinz Wittmann(= Neue Aspekte in Kultur- und Kommunikationswis-senschaft, Bd. 9). Wien/ St. Johann im Pongau, Österr. Kunst- und Kultur-verlag, 1996, 208 Seiten.
Daß eine sozial- und rechtswissenschaftliche Studie über ausländische Zei-tungskolporteure in Österreich, wenn sie 1996 vier Jahre nach ihrem Ab-schluß erscheint, noch höchste Aktualität besitzt, ist bezeichnend für diepolitischen Zustände in diesem Land. Der Einfluß der jeweiligen Medienbewirkt, daß Arbeitsverhältnisse frühkapitalistischen Charakters im Bereichder Zeitungsdistribution unverändert bleiben. Durch ihren de- jure- Status alsSelbständige ist für Zeitungsverkäufer keine Arbeitsbewilligung erforder-lich, aber auch kein sozialrechtlicher Schutz gewährleistet. Ein Erlaẞ desInnenministeriums gibt den Vertriebsgesellschaften ein Instrument zurMachtausübung in die Hand, das gleichzeitig die Ausgrenzung der Zeitungs-kolporteure gewährleistet. Gegen Vorlage einer Bestätigung der Vertriebsgesell-schaften erhalten Kolporteure ein Visum, das an diese Tätigkeit gebunden ist;ihre Aufenthaltsgenehmigung ist abhängig von der Belieferung durch die Zei-tungsfirmen. Zum ersten Mal machten Zeitungsverkäufer 1980 in einer Flug-blattaktion auf diese in einem modernen Sozialstaat unhaltbaren Miẞständeaufmerksam. Bis heute konnte keine Verbesserung der Verhältnisse herbeige-führt werden. Selbst das seit 1993 geltende restriktive Aufenthaltsgesetz durftenicht am Sonderstatus der Kolporteure rütteln. Denn das Problem, daß es nunnicht mehr möglich war, mit einem Sichtvermerk für Touristen nach Österreicheinzureisen, um hier durch Vermittlung der Vertriebsorganisationen ein Kolpor-teursvisum zu erhalten, wurde durch einen Erlaß des Innenministeriums besei-tigt. Das Bundesministerium legitimierte die Vorgangsweise der Zeitungsverle-ger ,,, ein eigenes Informationsblatt für Zeitungskolporteure im Ausland bei denhauptbetroffenen Vertretungsbehörden( etwa Islamabad, Kairo)“ aufzulegen( Hummel 1996, S. 98 f.). Daß 1995 einem Ägypter vom Verwaltungsgerichts-hof in einem Prozeß gegen die Firma Mediaprint der Status eines Dienstnehmerszugesprochen wurde( das Verfahren dauerte sieben Jahre), änderte noch langenichts an der Situation seiner Kollegen. Inzwischen hatten die Vertriebsorgani-sationen längst maßgeschneiderte Verträge konstruiert, welche sicherstellensollten, daß für Kolporteure keine Sozialversicherungspflicht gilt. Und ebenzum Zeitpunkt des Erscheinens des Buchs über die ,, soziale Lage und rechtlicheSituation der Zeitungskolporteure“ stand diese Personengruppe mit diskrimi-nierendem Sonderstatus wieder im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses: Alses darum ging, die Sozialversicherungspflicht für Werkverträge zu beschließen,